Hausgesetze
Hausorden
Der Hausorden des h.R.Altenhoffen besteht aus silberfarbenen Metall.
Er ist rund mit einem blauen Mittelfeld, welches in gelb eine heraldische Lilie auf einem Bündel von Stäben zeigt.
Unter dem blauen Feld steht der Name Altenhoffen.
Ober dem runden Teil befindet sich ein Wappenschild mit Helm.
Der Orden wird an einem blaugelben Band um den Hals getragen.
Er wird in drei Klassen verliehen.
Dritte Klasse ohne Umrahmung , zweite Klasse mit silbernen Lorbeerkranz
und erste Klasse mit goldenem Lorbeerkranz
Aufnahme von Prüflingen
Jeder Ritter hat das Recht ,Profane(Pilger)einzuführen. Profane können nur mit
Zustimmung des OR öfters als 3mal pilgern.
Beabsichtigt ein Pilger , Schlaraffe zu werden , ist dem OR durch den einführenden Ritter
schriftliche Mitteilung zu machen(Fragebogen).
Danach wird der Name des Pilgers an der Prüflingstafel angebracht.
Nun haben die Sassen des Reyches 3 Wochen das Recht , Einwände über die Aufnahme
des Prüflings zu äußern.
Dies erfolgt jedoch nur den 3 Oberschlaraffen gegenüber , welche dann über den geäußersten
Einwand entscheiden.
Nach dieser Frist (und keinem Einwand) , ist die beabsichtigte Aufnahme des Prüflings unverzüglich
in der Schlaraffen Zeytungen zu veröffentlichen.
Nach mind. 6 maligen Sippungsbesuches des Prüflings innerhalb längstens zwolf Monden und nach
Erscheinen in der Schlaraffen Zeytung ist der Prüfling in der darauffolgenden Schlaraffiade zu kugeln.
Sonst wie § 24 und 25 Schlaraffen Spiegel.
Ritterschlag
Jeder Knappe u. Junker muß in der Zeit an der Junkertafel mind. 1 mal jedes Kärntner Reych besuchen, und wenn möglich den Orden "Stern des Südens" erlangen.
Dies wird als Vorausssetzung für den Ritterschlag notwendig.
Wahl der Würdenträger
1. der Fungierende bestimmt aus der Sassenschaft einen Wahlleiter
2. Der OR unterbreitet den Sassen einen Wahlvorschlag wenn möglich mit 5 Rittern
3. Jeder Ritter erhält ein Wahlzettulum
4. Grundsätzlich enthält der Stimmzettel 3 verschiedene Namen aus dem Wahlvorschlag
des OR , sonst wie Spiegel und Ceremoniale
5. Nach Auszählung der Stimmen sind die 3 stimmenstärksten zu Oberschlaraffen gewählt
6. die Anzahl der Stimmen für die gewählten Sassen wird nicht bekanntgegeben
7. Die Auswahl der OÄ; OI und OK werden von den 3 gewählten untereinander ausgemacht
Auszählung
1. der Wahlleiter betraut 2 Ritter mit der Auszählung der Stimmen
2. Jeder Stimmzettel, der mehr als 3 Namen aufweist, ist ungültig
3. Gezählt wird jeder namentlich gewählte Ritter
4. Ist ein Name doppelt oder 3 fach angeführt, zählt er nur als eine Stimme
5. Bei Stimmengleichheit im 1. u. 2. Rang sind beide Ritter gewähtl; ebenso im 2. u. 3. Rang
6. Bei Stimmengleichheit im 1. 2. u. 3. Rang sind allle 3 Ritter gewählt
7. Bei Stimmengleichheit im 3. Rang erfolgt eine Stichwahl unter den Drittgereihten
8. Sollten 4 Ritter die gleiche Stimmenanzahl erreichen wird unter den 4 Rittern neu gewählt
Wahl der übrigen Reychswahlwürden
1. Diese Wahlen werden offen per Handzeichen der Sassen durchgeführt
2. Für jede Wahlwürde wird ein Name vom OR vorgeschlagen
3. Der Wahlleiter fragt die Sassen, ob es weitere Vorschläge für diese Wahlwürde gibt
4. Darauf hin wird(werden)der(die)vorgeschlagene(n) Sasse(n) per Handzeichen gwählt
Die Frage nach Gegenstimmen muß auch gestellt sein
Ein Oberschlaraffe kann nicht länger als fünf Jahrungen hintereinander im
Ambt bleiben. Nach einem Jahr Unterbrechung ist er wieder wählbar.
bleiben.
Hofnarr
Der Hofnarr darf sich immer ohne um die Wörter vom Fungierenden zu bitten , zu Wort melden,
und darf für seine Aussagen als Hofnarr, nicht gepönt werden (wie om OR beschlossen).
Jahresring
Die Verleihung des Jahresringes efolgt nur an jene Sassen , welche in der Winterung
zumindest 50% der Sippungen des eigenen Reyches besucht haben .